In den regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen Ihres Kindes wird der Kinderarzt mit Ihnen alle Impfungen besprechen und ggf. durchführen. Diese Impfberatungen sind verpflichtend und ein jeweiliger Nachweis bei der Kita-Leitung vorzulegen (gemäß §34 Abs. 10a IfSG).
Zudem wird Ihr Arzt Sie darauf hinweisen, dass Ihr Kind einen ausreichenden Masernschutz benötigt. Ein Nachweis ist mit dem Impfpass bei der Kita-Leitung zu erbringen.