Wenn es zu einem Corona Fall in der Gruppe Ihres Kindes kommt, ist die Betreuung Ihres Kindes gewährleistet. Hier gelten jedoch besondere Voraussetzungen:
- engere Kontaktpersonen, z.B. Pädagogen und Kinder, gründen eine Beobachtungsgruppe
- die Beobachtungsgruppe wird nun regelmäßig einem sogenannten „Lolli-Test“ unterzogen, insofern die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorliegt
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