Einverständniserklärung zur Durchführung eines PCR-Tests („Lolli-Test”) in der Kindertageseinrichtung

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

Corona ist nach wie vor ein ständiger Begleiter in unserem Alltag. Aktuell sehen die gesetzlichen Regelungen vor, dass alle Kinder im Fall einer bestätigten Corona-Infektion eines in einer Kindertageseinrichtung betreuten Kindes oder einer dort tätigen Person die Einrichtung weiterhin besuchen können. Pädagogische Fachkräfte und Kinder mit engerem Kontakt zur infizierten Person  werden in einem solchen Fall für einen begrenzten Zeitraum in einer sogenannten Beobachtungsgruppe eingesetzt bzw. betreut. Weiterhin wird dieser Personenkreis (zum Teil mehrmals) mittels sogenannter „Lolli-Tests” auf das Corona-Virus getestet.

Zwischen der Anordnung des Gesundheitsamtes und der Durchführung der Tests liegen manchmal nur wenige Stunden. Wir wollen Sie als Eltern und auch die Einrichtungen vor Ort, die die Testungen begleiten, in  die Lage versetzen, gut vorbereitet auf eine solche Testung zu sein.

Aus diesem Grund wenden wir uns bereits jetzt (prophylaktisch) an Sie, um  Ihr Einverständnis für diese Tests zu erfragen. Sollten Sie dieses Einverständnis erteilen, bitten wir Sie, beiliegende Einverständniserklärung in den nächsten Tagen in der Kindertageseinrichtung Ihres Kindes abzugeben.

Sollten Sie eine Testung nicht wünschen, kann Ihr Kind während der Beobachtungszeit die Einrichtung erst wieder besuchen, wenn Sie einen ärztlichen Testnachweis oder einen Testnachweis eines Testzentrums mittels des jeweiligen angeordneten Tests des Gesundheitsamtes erbringen.

Vielen Dank für Ihr Mitwirken.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

Karin Schmidt
Abteilungsleiterin
Kommunale Kindertageseinrichtungen

 

Hier können Sie das Formular direkt herunterladen.